Die Ästhetische Medizin ist ein attraktiver Markt, in dem sich derzeit viele verschiedene Fachrichtungen bewegen. Grundsätzlich sind Heilpraktiker zur Ausübung der gesamten Heilkunde und damit auch zur Durchführung von medizinisch – ästhetischen Behandlungen berechtigt. Allerdings haben sich seit Mitte 2019 viele gesetzliche Änderungen ergeben, die:
+für bestimmte Behandlungen Arztvorbehalte eingeführt haben (Beispiel Tattooentfernung)
+bestehende Arztvorbehalte in die Umsetzung bringen (Beispiel Eigenblut und wann der HP es
doch noch darf)
+neue Regelungen für den Einsatz von Geräten in der Ästhetischen Medizin setzen
+bestimmte Behandlungen für Ärzte und Heilpraktiker verbieten
+die Arzneimittelherstellung in der HP-Praxis neu regeln
usw.
Um sich hier regelkonform verhalten zu können, bedarf es eines tieferen Verständnisses der neuen Vorgaben. In unserem Online-Seminare schauen wir uns die aktuellen Veränderungen an und besprechen diese klar verständlich. Für die Umsetzung in der Praxis geben wir zudem Empfehlungen.