Rechtliche Fallstricke für Heilpraktiker

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Nur für Heilpraktiker

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Die Ästhetische Medizin ist ein attraktiver Markt, in dem sich derzeit viele verschiedene Fachrichtungen bewegen. Grundsätzlich sind Heilpraktiker zur Ausübung der gesamten Heilkunde und damit auch zur Durchführung von medizinisch – ästhetischen Behandlungen berechtigt. Allerdings haben sich seit Mitte 2019 viele gesetzliche Änderungen ergeben, die:

+für bestimmte Behandlungen Arztvorbehalte eingeführt haben (Beispiel Tattooentfernung)

+bestehende Arztvorbehalte in die Umsetzung bringen (Beispiel Eigenblut und wann der HP es

doch noch darf)

+neue Regelungen für den Einsatz von Geräten in der Ästhetischen Medizin setzen

+bestimmte Behandlungen für Ärzte und Heilpraktiker verbieten

+die Arzneimittelherstellung in der HP-Praxis neu regeln

usw.

Um sich hier regelkonform verhalten zu können, bedarf es eines tieferen Verständnisses der neuen Vorgaben. In unserem Online-Seminare schauen wir uns die aktuellen Veränderungen an und besprechen diese klar verständlich. Für die Umsetzung in der Praxis geben wir zudem Empfehlungen.